Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's Ferienwohnungen Zurschmitten

Ferienwohnungen Zurschmitten, Riederalp

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen der Ferienwohnungen Zurschmitten (nachfolgend auch Unterkunft genannt) an Gäste. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen der Unterkunft und seinen Gästen.

1.2 Sondervereinbarungen
Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung.

2. Allgemeines

2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen den Ferienwohnungen Zurschmitten und dem Gast kommt mit Erhalt der Reservationsbestätigung zu Stande.
Mit Ihrer Reservierung und dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.2 Leistung, Zahlungen und Preise
Die Unterkunft verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten und von der Unterkunft schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein.
Die Anzahlung beträgt 50% des Arrangement Preises und ist 10 Tage nach Buchungseingang fällig. Der Restbetrag muss spätestens bei der Abreise vom Gast per Kreditkarte, Debitkarte, oder in bar bezahlt werden.
Die Beträge der Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag. Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code, was Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.3 Besondere Bedingungen
Auf Anfrage steht ein Zusatzbett zur Verfügung. Dieses muss im Voraus bestellt werden und auf der Buchungsbestätigung vermerkt sein. Für dieses wird CHF 50.- pro Nacht verrechnet.
Bett-, Frottier- und Küchenwäsche sowie die Endreinigung sind im Preis inbegriffen.
Sämtliche Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen verboten.
In den Ferienwohnungen Zurschmitten sind keine Haustiere erlaubt.

3. Haftung

Der Gast haftet gegenüber der Unterkunft für alle Schäden und Verluste, die durch ihn oder Begleitpersonen verursacht werden. Die Unterkunft lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen ab, die vom Gast oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Die Unterkunft haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts („OR“) wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen der Unterkunft gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.
Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb des Einflussbereiches der Unterkunft liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

4. Vertragsrücktritt

4.1 Rücktrittsfrist
Kann der Gast die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies der Unterkunft möglichst frühzeitig zu melden. Annullierungen der Reservation und Reduktionen von Teilnehmerzahlen oder Aufenthaltsdauer müssen der Unterkunft ebenfalls frühzeitig mitgeteilt werden.
Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufenen Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.

4.2 Stornierungsbedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist in der Wintersaison (01.12.-30.04.) bis 14 Tage, in der Sommersaison (01.05.-30.11.) bis 7 Tage vor Anreise möglich. Danach bezahlt der Gast 100% des Arrangementpreises.
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Arrangementpreis für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Arrangementpreis berechnet.

4.3 Berechnung Annullationskosten
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat die Unterkunft die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der Unterkunft steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.

4.4 Annullationskosten-Versicherung:
Wir empfehlen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Die Unterkunft übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Gast während der Mietzeit. Den Gästen wird eine Reiseversicherung der Allianz Travel empfohlen. Eine Reise-Versicherung schützt vor den Folgen ungeplanter Ereignisse.
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5. An- und Abreise

5.1 An- und Abreisezeiten
Die Ferienwohnungen sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Late Check-Outs bis 17.00 Uhr sind nach Verfügbarkeit auf Anfrage möglich.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunft aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

5.2 Ankunft
Dem Gast steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Gast ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Gast mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Gast obliegt.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nichts anderes mit der Unterkunft vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat die Unterkunft das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen, bzw. nachzuverrechnen.

5.3 Abreisetag
Die Mietobjekte sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Wir bitten Sie, in den Ferienwohnungen die Betten abzuziehen, sämtlichen Abfall an die Kehrrichtsammelstelle mitzunehmen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Wohnungen, die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis rechnen.

6. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

7. Allgemeines

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Brig.
Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.